Schusszeiten in Österreich: Übersicht nach Bundesland 2026
Die Schusszeiten in Österreich sind Landessache: Jedes Bundesland legt in einer eigenen Jagdverordnung fest, welche Wildart wann bejagt werden darf – eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht, und die Unterschiede sind erheblich. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Wildarten ein; verbindlich sind ausschließlich die Verordnungen der Länder und die Auskunft des jeweiligen Landesjagdverbands.
Rehwild: die größten Unterschiede
Beim Rehbock reicht die Bandbreite des Jagdbeginns von Mitte April (Jährlinge im Osten, etwa Wien und Niederösterreich) bis 1. Juni (mehrjährige Böcke in den meisten westlichen Ländern); das Ende liegt je nach Land zwischen 30. September (Oberösterreich) und 31. Oktober – einjährige Böcke dürfen in Tirol und Vorarlberg sogar bis Jahresende erlegt werden. Die vollständige Bundesland-Tabelle steht im Beitrag Bockjagd in Österreich. Geißen und Kitze sind meist ab Mitte August frei (16. August in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Wien; Salzburg ab 1. August, Tirol bei führenden Stücken teils ab 1. Juli) – nicht erst ab September, wie oft angenommen.
Schwarzwild, Rotwild und Co.
Schwarzwild darf in vielen Bundesländern ganzjährig oder sehr lang bejagt werden – in Niederösterreich etwa Keiler, nichtführende Bachen und Frischlinge das ganze Jahr, geschont sind führende Bachen. Beim Rotwild gelten je Land eigene Klassen- und Zeitregelungen, meist mit Schwerpunkt von August bis Dezember. Für Niederwild (Hase, Fasan, Ente) liegen die Jagdzeiten überwiegend im Herbst und Frühwinter. Wer es genau braucht: Die Landesjagdverbände veröffentlichen jährlich aktuelle Schusszeiten-Tabellen als Download.
Warum das für Landwirte relevant ist
Schusszeiten bestimmen, wann der Jagdausübungsberechtigte auf Wildschäden reagieren kann – und sie sind die Grundlage der Abschussplanung im Revier. Bei Schäden am Feld zählt die rasche Meldung an den Jagdpächter; die Fristen je Bundesland stehen im Beitrag Wildschaden am Feld melden. Ein Verstoß gegen die Schusszeiten ist eine Verwaltungsübertretung nach dem jeweiligen Landesjagdgesetz – mit Geldstrafen bis hin zum Entzug der Jagdkarte.
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Häufige Fragen (FAQ)
- Sind die Schusszeiten in ganz Österreich gleich? Nein – sie sind Landesrecht und je Bundesland verschieden. Verbindlich sind die Jagdverordnungen der Länder und die Auskunft des Landesjagdverbands.
- Wann darf der Rehbock bejagt werden? Je nach Bundesland und Altersklasse ab Mitte April bis 1. Juni, mit Ende zwischen 30. September und 31. Oktober (einjährige Böcke in Tirol/Vorarlberg bis 31. Dezember).
- Ab wann sind Geißen und Kitze frei? Überwiegend ab 16. August; Salzburg ab 1. August, Tirol bei führenden Stücken teils ab 1. Juli.
- Gilt für Schwarzwild eine Schonzeit? Vielerorts kaum – Keiler, nichtführende Bachen und Frischlinge sind in mehreren Ländern ganzjährig bejagbar; geschont sind in der Regel führende Bachen.
Beitragsbild: Symbolfoto (Pixabay- bzw. Unsplash-Lizenz, freie kommerzielle Nutzung). Alle Rechtsangaben sorgfältig recherchiert (Stand: August 2026), aber ohne Gewähr – verbindliche Auskunft geben die zuständigen Behörden, Verbände und die Landwirtschaftskammer.

