Ab Montag den 15. Februar den Verlustersatz beantragen
Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern, haben mit schweren Umsatzeinbußen zu kämpfen. Für sie wird es künftig den Verlustersatz geben, der die größten Verluste und Einbußen abfedern soll.
Seit Montag, den 15. Februar 2021 ab 17:00 Uhr kann dieser Verlustersatz für die ersten Branchen (Schweine- und Weinbranche) der indirekt betroffenen Betriebe in der Landwirtschaft online beantragt werden. Für diese Maßnahme werden insgesamt bis zu 60 Mio. Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung stehen.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebszweige, die im zwischen Oktober 2020 und März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate des Vorjahres. Die Verlustermittlung erfolgt pauschal e auf Grundlage von Daten der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Die Förderobergrenze liegt bei 100.000 Euro für jeden Betriebszweig. Zusätzlich ist eine beihilferechtliche Obergrenze von 225.000 Euro je Landwirt zu beachten.
Berechnungsmodell auf Basis des Deckungsbeitrages:
Ein Rückgang von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags ist zu verzeichnen. Dieser wird für den Betriebszweig unter Heranziehung von Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen ermittelt und muss daher für den Betriebszweig pauschal berechenbar sein.
· Zuschuss in der Höhe von 70 Prozent des pauschal errechneten Verlustes. Aktuell kann dies für die Schweinebranche nachgewiesen werden.
Berechnungsmodell auf Basis der Bestandmeldung – Weinwirtschaft: Jahresumsatzrückgang von zumindest 40 Prozent als Einstiegskriterium. Die Ermittlung des Umsatzrückgangs und des betrieblichen Einkunftsverlustes basiert auf dem Vergleich der Verkäufe in den Bestandsmeldungen 2019 und 2021 unter Berücksichtigung von für die Branche festgelegten durchschnittlichen Verkaufspreisen. Für Weinbetriebe wird für die Monate Oktober 2020 bis März 2021 70 Prozent des aliquoten errechneten Rückganges des Jahresumsatzes als Zuschuss gewährt.
Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.
Zitate Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger:
„Die notwendigen Schließungen im Tourismus haben massive Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft. Viele Betriebe sind davon abhängig, dass sie ihre Produkte in die Gastronomie und Hotellerie liefern können. Vom Schweinebetrieb, der das Schnitzelfleisch an Wirtshäuser liefert, bis hin zu den Winzern, die Wein für die Spitzengastronomie oder Hotellerie produzieren.“
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