Klarheit für Milchprodukte

„Mit der „Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Bezug in der Kennzeichnung zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ schafft das Gesundheitsministerium mehr Klarheit und Unterstützung in der Auslegung und Umsetzung des strengen, gesetzlichen Bezeichnungsschutzes für Milchprodukte“, erklärte der Präsident der Vereinigung österreichischer Milchverarbeiter (VÖM) Dir. Helmut Petschar zur nunmehrigen Veröffentlichung der Codexleitlinie und bedankte sich bei den Mitgliedern der Codexgruppe und beim Ministerium für die dringend notwendige Maßnahme.

Milch und Milchprodukte sind einzigartig aufgrund ihrer Zusammensetzung. Sie enthalten ein ausgewogenes Verhältnis von hochwertigem Eiweiß, Kohlehydraten und Fett, weiters Mineralien und Vitaminen, welche die hohe ernährungsphysiologische Wertigkeit begründen. Sie werden in Österreich unter höchsten Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards erzeugt und zu vielfältigen, geschmackvollen Produkten verarbeitet. Daher gibt es für Milch und Milchprodukte seit langem einen strengen Bezeichnungsschutz auf EU-Ebene. Milchprodukte sind in Österreich ein unverzichtbarer Teil einer ausgewogenen Ernährung und ein wesentlicher Teil der heimischen Lebensmittelkultur.

Leider kommt es immer wieder vor, dass mit Imitaten, zumeist auf pflanzlicher Basis, die ähnlich aussehen oder die mit vielen Marketingtricks so konzipiert, aufgemacht, bezeichnet oder platziert werden, dass der Konsument den Eindruck bekommt, dass diese Imitate Milchprodukte wären oder Milchprodukten gleichzustellen wären, obwohl sie keine Milchprodukte sind. Sie haben nicht dieselben Inhaltstoffe und daher auch nicht die hohe Wertigkeit von Milchprodukten.

Hier wird das sehr gute Image von Milchprodukten missbräuchlich verwendet, der Konsument getäuscht und EU Recht verletzt, was es abzustellen gilt. „Es geht hier einfach darum, für Verbraucher Klarheit und Schutz vor Missbrauch und Irreführung zu schaffen,“ so Petschar.
In der Codexleitlinie werden gängige Missbrauchsmöglichkeiten und verbotene Irreführungen der Konsumenten aufgezeigt und die Beurteilungskriterien klargestellt, wie sie auch in höchstgerichtlichen Entscheidungen mehrfach bestätigt wurden.“ Wir ersuchen um entsprechende Information aller Beteiligten und um die Beachtung dieser gesetzlichen Vorschriften. Es liegt nun an der Lebensmittelaufsicht und den zuständigen Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung dieser für den Konsumentenschutz wichtigen Angelegenheit zu legen“, so Petschar.

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