NGT-Entwurf für Bio Austria untragbar

Der Dachverband der europäischen Bio-Verbände, IFOAM Europe, hat am 21. Juni in seiner Generalversammlung in Brüssel eine Resolution zum Umgang mit Neuer Gentechnik (NGT) beschlossen. BIO AUSTRIA ist IFOAM Mitglied und im Vorstand vertreten. In der Resolution wird bekräftigt, dass der biologische Produktionsprozess frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bleiben muss, einschließlich GVO, die aus Neuer Gentechnik stammen. Die Resolution fordert daher, den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften verankerten Grundsatz der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, der die Identifizierung von GVO in der gesamten Lieferkette ermöglicht, auf alle Neuen Gentechniken anzuwenden.
Der vor kurzem durchgesickerte Entwurf der EU-Kommission steht in krassem Widerspruch dazu. Demnach soll künftig der Großteil der mittels NGT erzeugten Lebens- sowie Futtermittel nicht mehr wissenschaftlich auf deren Risiko bewertet, nicht mehr gekennzeichnet und auch nicht mehr verpflichtend rückverfolgbar sein. “Das ist inakzeptabel und darf in dieser Form nicht kommen! Wenn auf einem Lebensmittel nicht mehr draufstehen muss, ob Gentechnik drinnen ist, ist die Entscheidungsfreiheit für KonsumentInnen in Gefahr. Gentechnik würde dann einfach untergeschoben werden können”, betont BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler.
Eine Deregulierung von Neuen Gentechniken in der EU werde zudem alle Bäuerinnen und Bauern in massive Abhängigkeit von Saatgut-Konzernen bringen. Denn nicht nur die Verfahren der Neue Gentechnik, sondern damit auch Pflanzeneigenschaften können patentiert werden. Öffnet man die Türe für NGT-Pflanzen, würden Bauern zu zahlenden Bittstellern bei Konzernen. “Saatgut wie bisher auf bäuerlicher Seite selbst zu vermehren, wird zu einem finanziellen Hochrisikoprojekt, weil permanent die Gefahr einer Patentrechtsklage durch Konzerne drohen wird. Das kann die Kommission nicht ernsthaft wollen”, zeigt sich Riegler verärgert.
Als einziger auf der Habenseite des durchgesickerten Papiers zu verzeichnender Punkt sei die enthaltene unmissverständliche Klarstellung, dass Neue Gentechnik genauso wie die alte Gentechnik in der biologischen Produktion nicht zum Einsatz kommen darf. Antworten auf die Frage der Koexistenz bleibt der Entwurf aber schuldig.
Ein weiterer Pferdefuß sei die im Entwurf enthaltene Abschaffung der Opt-Out Möglichkeit von Nationalstaaten. Bisher konnten sich EU-Mitgliedsstaaten dafür entscheiden, Gentechnik in ihrer nationalen Produktion zu verbieten. “Österreich ist ein Vorbild in der gentechnikfreien Produktion und EU-Vorreiter in der ohnehin gentechnikfreien Bio-Landwirtschaft. Die neue Regelung wäre eine Gefahr für diesen erfolgreichen Weg. Sollte der Entwurf bis zur offiziellen Präsentation nicht grundlegend verbessert werden, ist daher auch massiver Widerstand von der österreichischen Regierung vorauszusetzen”, betont die BIO AUSTRIA Obfrau. Immerhin beinhalte auch das Regierungsprogramm die klare Position, dass für NGT in Bezug auf Pflanzen und daraus resultierende Produkte das Vorsorgeprinzip, sowie eine Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten muss, so Riegler abschließend.

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Agrarpolitik, Gentechnik, Kennzeichnung