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Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnungspflicht bezeichnet im Agrar- und Lebensmittelrecht die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Informationen über ein landwirtschaftliches Erzeugnis, ein Betriebsmittel oder einen Produktionsprozess auf dem Produkt, seiner Verpackung oder in Begleitdokumenten anzugeben. Rechtsgrundlagen in Deutschland und Österreich sind unter anderem die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie nationale Durchführungsbestimmungen wie die österreichische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Die Pflichtangaben umfassen je nach Produktkategorie die Bezeichnung des Lebensmittels, das Verzeichnis der Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum, den Nettogehalt, den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen sowie das Ursprungsland oder den Herkunftsort. Für landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel bestehen separate Kennzeichnungsvorschriften, etwa nach der Düngeverordnung (DüV) oder dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Die Kennzeichnungspflicht dient der Sicherstellung von Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Verbraucherschutz; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Im Jahr 2026 ist die Kennzeichnungspflicht durch unionsrechtliche Vorgaben wie die EU-Öko-Verordnung und nationale Regelungen zur Gentechnik-Kennzeichnung (EU-Durchführungsverordnung 2024/…), zur Tierhaltungsform (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz) sowie zur Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier weiter ausdifferenziert. Die rechtssichere Umsetzung erfordert von landwirtschaftlichen Betrieben und Verarbeitern eine dokumentierte Prozesskontrolle, da die Kennzeichnung als deklarationspflichtige Tatsache im Sinne des Wettbewerbsrechts gilt. Die amtliche Überwachung obliegt den Landesbehörden für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.