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Gentechnikrecht

Das Gentechnikrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie Produkten, die aus solchen Organismen bestehen oder solche enthalten, regeln. Im Kern umfasst es die Regelungen zur Freisetzung, zum Inverkehrbringen, zur Kennzeichnung und zur Rückverfolgbarkeit von GVO. Die primäre Rechtsgrundlage in der Europäischen Union bildet die Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt sowie die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. In Deutschland wird das EU-Recht durch das Gentechnikgesetz (GenTG) und die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung (GenTPflEV) konkretisiert. Österreich setzt die EU-Vorgaben unter anderem durch das Gentechnikgesetz (GTG) um, das spezifische nationale Regelungen, wie etwa ein Verbot des Anbaus von gentechnisch verändertem Saatgut in bestimmten Schutzgebieten, vorsieht. Das Gentechnikrecht verfolgt das Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichen Risiken durch GVO zu schützen, wobei es gleichzeitig den Binnenmarkt für entsprechende Produkte harmonisiert. Die rechtlichen Vorgaben sind streng an das Vorsorgeprinzip gekoppelt und erfordern für jede beabsichtigte Nutzung eine umfassende Risikobewertung durch die zuständigen Behörden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland oder die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Österreich.