Tiroler Landtag erleichtert Wolfsabschuss

Nachdem in Tirol im Vorjahr an die 940 Weidetiere bei Angriffen durch Raubtiere – mehrheitlich durch den Wolf – getötet wurden oder seither vermisst sind, hat der Landtag nun die Novellierung des Jagdgesetzes beschlossen. Eine Entnahme einzelner Tiere per Verordnung wird somit möglich. “Die Wolfspopulation hat sich durch den hohen Schutzstatus in den letzten 30 Jahren mehr als erholt, es ist also wichtig, dass wir aktive Handlungsmaßnahmen ermöglichen, damit die Almwirtschaft eine realistische Zukunftsperspektive bekommt. Kärnten hat es bereits vorgemacht und ich bin froh, dass nun auch Tirol vor dem nächsten Almsommer den Beschluss gefasst hat, um künftig über den Verordnungsweg einzelne Tiere zum Abschuss freizugeben. Ich hoffe, dass sich diese Herangehensweise als tauglich erweist, damit wir künftig ein geregeltes Management etablieren können”, erklärt Landwirtschaftskammer (LK) Tirol-Präsident Josef Hechenberger.

Allein im Vorjahr wurden in Tirol 19 verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. Die Notwendigkeit für ein entsprechendes Management sei erkannt und mit Beschluss zur Gesetzesnovellierung auf Landesebene ermöglicht worden. “Nachdem die Schäden in den vergangenen Jahren rapide zugenommen und sich die bisherigen Herangehensweisen für die Entnahme von Problemtieren als nicht praxistauglich erwiesen haben, wurde im Tiroler Landtag die Novellierung des Jagdgesetzes beschlossen. Damit wurde eine Forderung der Landwirtschaft umgesetzt und eine wichtige Entscheidung für die Tiroler Almwirtschaft getroffen”, so Hechenberger.

Der LK Tirol-Präsident stellt aber auch klar, dass trotzdem auf EU-Ebene weiter an einer Senkung des Schutzstatus gearbeitet werden müsse: “Viele Länder haben massiv mit der Ausbreitung der Beutegreifer zu kämpfen. Daher werden wir weiterhin versuchen, die FFH-Richtlinie zu aktualisieren.”

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Agrarpolitik, Almwirtschaft, Jagd