Verlustersatz für Schweinehalter aufgelegt

2021 war ein herausforderndes Jahr für die österreichische Landwirtschaft. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Corona-Krise einzelne Branchen, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend. Mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ verlängert das Landwirtschaftsministerium eine wirksame Maßnahme zu Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern im Ausmaß von 20. Mio Euro.
Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ist ein Verlust von mindestens 30% des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt. Aktuell kann dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung nachgewiesen werden.
Voraussetzungen für die Unterstützung:

· Landwirtschaftlicher Betrieb, der zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 einen entsprechenden Verlust im Betriebszweig erlitten hat.

· Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags im Betriebszweig

· 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.

· Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

· Die Förderung wird mit 100.000 EUR gedeckelt.

· Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA)

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