Neues Gesetz für Landarbeiter beschlossen

 

Mit dem Landarbeitsgesetz 2021 (LAG), das mit 1. Juli 2021 in Kraft treten wird, werden neun Landarbeitsordnungen zu einem einzigen Gesetz vereinheitlicht. Aus 100 Verordnungen wurden nun 20 Verordnungen. „Die vollzogene Bündelung unzähliger Vorschriften sind ein Meilenstein für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft und beispielhaft für das gesamte österreichische Arbeitsrecht“, betont der Vorsitzende des Österreichischen Landarbeiterkammertages (ÖLAKT)  Andreas Freistetter.

Das Landarbeitsgesetz enthält das Arbeitsvertragsrecht sämtlicher Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft. Geregelt werden darin zulässige Arbeitszeiten, Urlaubs- und Entgeltansprüche, Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz sowie die Einrichtung von Betriebsräten. Eine Neuerung im LAG stellt die Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüsse dar. Damit wird für bäuerliche Betriebe die Grundlage geschaffen, Arbeitnehmer gemeinsam zu beschäftigten. „Aus unserer Sicht sind Arbeitgeberzusammenschlüsse ein enorm wichtiges Instrument, um längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und damit die Attraktivität der Jobs in unserer Branche zu erhöhen“, so Tirols LAK-Präsident Andreas Gleirscher. Die neuen Rahmenbedingungen ermöglichen es, Dienstnehmer im Winter im Forst, im Frühjahr & Sommer im Gemüsebau und im Herbst im Weinbau in unterschiedlichen Betrieben einzusetzen. „Damit sollte es zukünftig auch einfacher werden, das heimische Arbeitskräfte ansprechen zu können“, hofft Freistetter. Durch die neuen Arbeitgeberzusammenschlüsse können mehr ganzjährige Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum entstehen.

Eine klare Position nehmen die Landarbeiterkammern zur Diskussion um die Situation für Erntearbeiter und Saisonbeschäftigte ein. „Klar ist, dass Verstöße gegen Arbeitsrechte kein Kavaliersdelikt sind. Die LAK werden mit einer Infokampagne alles dafür tun, um Erntearbeiter in ihren Landessprachen über ihre Rechte aufzuklären. Wenn es zu arbeitsrechtlichen Verstößen kommt, ist auch eine Verknüpfung mit der Gewährung von EU-Mittel denkbar, dies darf aber nicht nur in der Land- und Forstwirtschaft angewendet werden. Das beste Mittel gegen Missbrauch und unlautere Methoden sind aus unserer Sicht eine höhere Kontrolldichte und ein Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft/Sezonieri, LAK und der Gesundheitskasse und AMS”, stellte Steiermarks LAK-Präsident Eduard Zentner klar.

 

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