Bundeskanzlerin Bierlein stoppt Glyphosatverbot.

Die LK Österreich hat in der Vorwoche darauf hingewiesen, dass dem Beschluss eines nationalen Glyphosat-Verbots ab Jänner 2020 ein Verstoß gegen die Notifizierungsrichtlinie der EU zugrunde liegt. Nun hat Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein bekannt gegeben, dass dieses Gesetz nicht kundgemacht werde und somit nicht in Kraft treten könne. Damit hat sich gezeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und sich dankenswerterweise das Rechtsverständnis der Landwirtschaftskammer (LK) bestätigt.

Die LK Österreich betont weiter, dass das Gesetz nicht nur die besagten formalen Mängel aufweise, sondern es eine Reihe guter Argumente gibt, die gegen so ein Verbot sprechen. Wenn nun schon wieder neuerliche Anläufe für ein einseitiges Verbot von Glyphosat angekündigt werden, dann muss den Antragstellern auch klar sein, dass so ein Verbot nur dann sinnvoll und ehrlich ist, wenn auch sämtliche nach Österreich importierten Lebensmittel unter Garantie ohne Glyphosat erzeugt worden sind. Alles andere wäre scheinheilig, so die LK Österreich.