Sorgfaltserklärung
Die Sorgfaltserklärung ist ein formaler Nachweis, mit dem Marktteilnehmer und bestimmte Händler gemäß der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (Verordnung (EU) 2023/1115, kurz EUDR) bestätigen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben. Betroffen sind die Rohstoffe Rinder, Holz, Soja, Ölpalme, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse. Mit der Erklärung wird bestätigt, dass die Ware entwaldungsfrei ist, also auf Flächen erzeugt wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 keiner Entwaldung bzw. bei Holz keiner Waldschädigung unterlagen, und dass sie nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurde.
Die Erklärung wird elektronisch über ein Informationssystem der Europäischen Union übermittelt und erhält eine Referenznummer, die entlang der Lieferkette weitergegeben wird. Grundlage sind unter anderem die Geolokalisierung der Erzeugungsflächen, Mengenangaben und eine Risikobewertung. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich sind insbesondere Rinderhaltung, Holzvermarktung und Sojaanbau relevant. Für Länder mit geringem Risiko sowie für Kleinst- und Kleinerzeuger sieht die Verordnung vereinfachte Pflichten vor. Anwendungstermine und Detailregelungen wurden auf EU-Ebene mehrfach angepasst; verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige nationale Behörde.

