Header monbile

Esch-Technik – Verkaufsberater Agrar

Lebensmittelversorgung

Unter Lebensmittelversorgung versteht man die Gesamtheit der Prozesse, durch die eine Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in ausreichender Menge und Qualität versorgt wird. Sie umfasst die landwirtschaftliche Urproduktion, die Be- und Verarbeitung, die Lagerung, den Transport sowie den Groß- und Einzelhandel bis zur Abgabe an die Endverbraucher. In Anlehnung an die Definition der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) werden vier Dimensionen unterschieden: Verfügbarkeit, Zugang, Verwendung und Stabilität. Eine gebräuchliche Kennzahl ist der Selbstversorgungsgrad. Er gibt das Verhältnis der inländischen Erzeugung zum inländischen Verbrauch eines Erzeugnisses in Prozent an.

Anzeige

Auf EU-Ebene nennt Art. 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Sicherstellung der Versorgung als Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 legt die Grundsätze des allgemeinen Lebensmittelrechts fest. Für Versorgungskrisen regeln in Deutschland das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) und in Österreich das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 staatliche Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung. Ergänzend empfehlen die zuständigen Behörden privaten Haushalten eine Bevorratung mit haltbaren Lebensmitteln und Trinkwasser.

Anzeige
Anzeige