Lebensmittelversorgung
Unter Lebensmittelversorgung versteht man die Gesamtheit der Prozesse, durch die eine Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in ausreichender Menge und Qualität versorgt wird. Sie umfasst die landwirtschaftliche Urproduktion, die Be- und Verarbeitung, die Lagerung, den Transport sowie den Groß- und Einzelhandel bis zur Abgabe an die Endverbraucher. In Anlehnung an die Definition der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) werden vier Dimensionen unterschieden: Verfügbarkeit, Zugang, Verwendung und Stabilität. Eine gebräuchliche Kennzahl ist der Selbstversorgungsgrad. Er gibt das Verhältnis der inländischen Erzeugung zum inländischen Verbrauch eines Erzeugnisses in Prozent an.
Auf EU-Ebene nennt Art. 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Sicherstellung der Versorgung als Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 legt die Grundsätze des allgemeinen Lebensmittelrechts fest. Für Versorgungskrisen regeln in Deutschland das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) und in Österreich das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 staatliche Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung. Ergänzend empfehlen die zuständigen Behörden privaten Haushalten eine Bevorratung mit haltbaren Lebensmitteln und Trinkwasser.

