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Esch-Technik – Verkaufsberater Agrar

Direkt- und Ausgleichszahlungen

Direkt- und Ausgleichszahlungen bezeichnen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gewährte, flächen- und betriebsbezogene Transferleistungen an landwirtschaftliche Betriebe. Direktzahlungen umfassen insbesondere die Basisprämie, die Umverteilungsprämie sowie die Zahlung für Junglandwirte und werden entkoppelt von der konkreten Produktion als Einkommensstützung je förderfähigem Hektar ausgereicht. Ausgleichszahlungen dienen demgegenüber dem finanziellen Ausgleich für Bewirtschaftungsauflagen, naturbedingte Nachteile oder spezifische Umwelt- und Klimamaßnahmen, etwa im Rahmen von Agrarumweltprogrammen (in Österreich ÖPUL, in Deutschland entsprechende Länderprogramme) oder der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.

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Rechtsgrundlage bilden auf EU-Ebene die Verordnungen zur GAP-Förderperiode ab 2023, national umgesetzt durch das österreichische Marktordnungsgesetz bzw. das deutsche GAP-Direktzahlungen-Gesetz und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung. Die Gewährung setzt die Einhaltung von Grundanforderungen an Umwelt, Klima, Tierwohl und Landschaftspflege (Konditionalität) sowie die Mindestbewirtschaftung der Flächen voraus. Die Auszahlung erfolgt jährlich über die jeweiligen Zahlstellen.

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