Tiefkühlgemüse
Tiefkühlgemüse bezeichnet Gemüse, das nach der Ernte industriell blanchiert und anschließend bei Temperaturen von mindestens −18 °C tiefgefroren wird. Der Prozess dient der Konservierung, indem die mikrobielle Aktivität und enzymatische Reaktionen weitgehend unterbunden werden. Vor dem Gefrieren erfolgt in der Regel eine Sortierung, Waschung, Zerkleinerung sowie eine thermische Behandlung, die der Inaktivierung von Enzymen wie Peroxidase und Katalase dient. Die Kühlkette muss von der Produktion bis zum Endverbraucher lückenlos eingehalten werden; Unterbrechungen führen zu Qualitätsverlusten durch Rekristallisation und Zellschädigung. Rechtlich unterliegt Tiefkühlgemüse in Deutschland der Lebensmittel- und Futtermittelgesetzgebung sowie der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene; in Österreich gelten zusätzlich die Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes. Die Nährstoffzusammensetzung bleibt bei sachgerechter Lagerung weitgehend erhalten, wobei wasserlösliche Vitamine durch das Blanchieren teilweise reduziert werden. Tiefkühlgemüse wird als Zutat in Fertiggerichten, als Beilage oder als Rohstoff für die Weiterverarbeitung verwendet.
