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Rohware

Rohware bezeichnet in der Landwirtschaft und der agrarnahen Verarbeitung jenes unbehandelte oder lediglich einer ersten Aufbereitung unterzogene Ausgangsmaterial, das aus pflanzlicher oder tierischer Produktion stammt und als Einsatzstoff in nachgelagerte Produktions-, Veredelungs- oder Verarbeitungsprozesse eingeht. Hierzu zählen etwa Getreidekörner, Ölsaaten, Hackfrüchte, Rohmilch, Schlachtkörper, Wolle oder Rohholz. Der Begriff grenzt sich damit sowohl von Betriebsmitteln wie Saatgut, Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln als auch von Halb- und Fertigwaren ab.

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Rechtlich und technisch wird Rohware über definierte Qualitätsparameter wie Feuchtegehalt, Reinheit, Sortierung, Inhaltsstoffe oder Rückstandswerte beschrieben; die Verkehrsfähigkeit richtet sich nach lebensmittel-, futtermittel- und handelsrechtlichen Vorgaben. In der Wertschöpfungskette bildet sie die erste, mengenmäßig erfassbare Stufe und unterliegt in Österreich und Deutschland unter anderem den Regelungen der Dünge-, Futtermittel- und Lebensmittelhygienevorschriften sowie den Marktordnungs- und Interventionsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik.

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