Erzeugerorganisation
Eine Erzeugerorganisation ist ein Zusammenschluss landwirtschaftlicher Primärerzeuger – etwa Landwirte, Gärtner oder Winzer – in einer rechtlich eigenständigen Organisation. Ihre Tätigkeit richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie den darauf basierenden nationalen Durchführungsbestimmungen. Anerkannte Erzeugerorganisationen verfolgen das Ziel, die Erzeugung und Vermarktung der Mitglieder zu bündeln, die Produktqualität zu sichern und die Markttransparenz zu erhöhen. Zu den zulässigen Aufgaben zählen die Konzentration des Angebots, die gemeinsame Vermarktung, die Anpassung der Produktion an die Nachfrage sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung und Umweltpflege. Die Anerkennung setzt eine Mindestmitgliederzahl, ein definiertes Erzeugnis und eine satzungsmäßige demokratische Kontrolle durch die Mitglieder voraus. In Österreich und Deutschland erfolgt die Anerkennung durch die zuständigen nationalen Behörden auf Grundlage unionsrechtlicher Kriterien. Erzeugerorganisationen können Betriebsfonds einrichten, die aus Mitgliedsbeiträgen und Unionsbeihilfen gespeist werden und operationelle Programme finanzieren.

