Urkornsorten
Urkornsorten ist eine im deutschsprachigen Raum verbreitete Sammelbezeichnung für Getreidearten und Landrassen, die phylogenetisch älteren Zuchtlinien entstammen und nicht aus der modernen Hochzucht des 20. und 21. Jahrhunderts hervorgegangen sind. Hierzu zählen insbesondere Einkorn (Triticum monococcum), Emmer (Triticum dicoccum), Dinkel (Triticum spelta), Kamut (Triticum turanicum) sowie verschiedene Ursorten von Gerste, Roggen und Weizen. Der Begriff ist weder pflanzengenetisch noch sortenrechtlich normiert und besitzt keine einheitliche Definition im Sinne des Saatgutrechts oder der EU-Sortenkataloge. Die Abgrenzung zu modernen Sorten erfolgt in der Praxis über Kriterien wie geringe Ertragsleistung, ausgeprägte Spelzenfestigkeit, erhöhte Lageranfälligkeit sowie eine im Vergleich zu Hochertragssorten abweichende Aminosäuren- und Mineralstoffzusammensetzung. Rechtlich unterliegen Urkornsorten in Österreich und Deutschland den allgemeinen Bestimmungen des Saatgutverkehrs- und Pflanzenschutzrechts; für den Anbau gelten die Vorgaben der jeweiligen Düngeverordnung sowie gegebenenfalls Förderbestimmungen wie ÖPUL-Maßnahmen. Eine einheitliche Kennzeichnung als „Urkorn“ ist derzeit nicht verbindlich geregelt.
