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Erhaltungszustand

Der Erhaltungszustand bezeichnet in der Agrar- und Umweltwissenschaft den qualitativen und quantitativen Zustand eines definierten Schutzgutes, etwa eines Lebensraumtyps, einer Art oder eines Bodens, bezogen auf einen festgelegten Referenzzeitpunkt oder einen anzustrebenden Zielzustand. Rechtsverbindliche Definitionen finden sich in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie in den nationalen Umsetzungen des Naturschutzrechts in Österreich und Deutschland. Er wird anhand fachlich festgelegter Parameter wie Verbreitungsgebiet, Populationsgröße, Habitatqualität und Zukunftsaussichten in die Kategorien günstig, ungünstig-unzureichend, ungünstig-schlecht oder unbekannt eingestuft.

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Im agrarpolitischen Kontext dient der Erhaltungszustand als Bewertungsmaßstab für Förderprogramme wie ÖPUL in Österreich oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Deutschland. Er ist von der Bodengüte, dem Erosionszustand oder der Humusbilanz abzugrenzen, die eigenständige, meist standortbezogene Kenngrößen darstellen. Die Erhebung erfolgt durch standardisierte Monitoringverfahren, deren Methodik und Bewertungsschwellen in den jeweiligen nationalen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission dokumentiert sind.

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