Grüner Bericht
Der Grüne Bericht ist ein gesetzlich verankerter, jährlich erscheinender Rechenschafts- und Datenbericht über die Lage der Land- und Forstwirtschaft. In Österreich wird er gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft erstellt und dem Nationalrat vorgelegt. In Deutschland existiert mit dem jährlichen „Agrarbericht“ der Bundesregierung ein funktional vergleichbares Berichtsinstrument, das auf § 4 Landwirtschaftsgesetz basiert. Der Bericht dokumentiert Einkommensentwicklung, Betriebsstrukturen, Produktionsmengen, Preise, Außenhandel sowie die Inanspruchnahme agrarpolitischer Fördermaßnahmen, einschließlich solcher der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union.
Die Datengrundlage bilden Erhebungen der Statistikämter, Buchführungsdaten landwirtschaftlicher Betriebe, Marktordnungs- und Förderdatenbanken sowie Modellrechnungen. Der Grüne Bericht dient als Grundlage für agrarpolitische Entscheidungsprozesse, für die wissenschaftliche Analyse sektoraler Entwicklungen und für die Berichterstattung gegenüber europäischen Institutionen. Er enthält keine politischen Wertungen, sondern stellt Kennzahlen und deren Veränderungen im Zeitverlauf dar. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel im Jahresrhythmus, wobei aktuelle Daten teilweise mit zeitlicher Verzögerung einfließen.
