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biologisch bewirtschaftet

Biologisch bewirtschaftet bezeichnet in der Agrarwissenschaft die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen nach den in der Verordnung (EU) 2018/848 sowie den darauf basierenden nationalen Durchführungsvorschriften festgelegten Produktionsregeln. Dazu zählen der Verzicht auf synthetische chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngemittel, die Begrenzung externer Betriebsmittel, die Förderung der Bodenfruchtbarkeit durch Fruchtfolgen, Leguminosen und organische Düngung sowie die artgerechte Tierhaltung mit Auslauf- und Weidegang. Die Kennzeichnung als biologisch bzw. ökologisch erzeugtes Produkt setzt eine Zertifizierung durch eine zugelassene Kontrollstelle und die Einhaltung einer Umstellungsfrist von mindestens zwei Jahren voraus.

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Rechtlich ist der Begriff in Österreich über das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz und die Bio-Verordnung, in Deutschland über die EG-Öko-Verordnung in Verbindung mit dem Öko-Landbaugesetz geregelt. Förderungen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen wie ÖPUL in Österreich oder der Öko-Regelung in Deutschland knüpfen an diese Rechtsdefinition an. Die Bewirtschaftungsform unterscheidet sich von integrierter und konventioneller Produktion durch das Verbot bestimmter Betriebsmittel und die verpflichtende Dokumentation aller Produktionsschritte.

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