Seminarbäuerinnen
Seminarbäuerinnen bezeichnet im agrarpolitischen und landwirtschaftlichen Sprachgebrauch Österreichs und Südtirols Frauen, die nach Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachausbildung als Referentinnen für bäuerliche Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter tätig sind. Der Begriff entstand im Kontext der landwirtschaftlichen Erwachsenenbildung und wird seit den 1970er-Jahren für Absolventinnen der damaligen Bäuerinnenseminare verwendet. Seminarbäuerinnen verfügen in der Regel über eine abgeschlossene landwirtschaftliche Fachschule oder eine höhere landwirtschaftliche Lehranstalt sowie über eine Zusatzqualifikation in Erwachsenenbildung, Beratung oder Fachdidaktik.
Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Durchführung von Kursen, Seminaren und Vorträgen zu Themen wie Haushaltsführung, Direktvermarktung, Ernährung, Betriebswirtschaft, Sozialkompetenz und Agrartechnik. Sie sind überwiegend im Auftrag landwirtschaftlicher Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen oder regionaler Bildungswerke tätig. Die Tätigkeit ist nicht an ein öffentliches Amt gebunden; die Bezeichnung ist keine geschützte Berufsbezeichnung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Rechtliche Grundlagen für die Ausübung ergeben sich aus den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen zur landwirtschaftlichen Erwachsenenbildung sowie aus den Förderrichtlinien der ländlichen Entwicklung (ELER/ÖPUL), sofern die Tätigkeit im Rahmen geförderter Bildungsmaßnahmen erfolgt.
