Wirkstoff
Als Wirkstoff wird in der Landwirtschaft und im Pflanzenschutzrecht ein Stoff oder eine Mikroorganismen-Kultur bezeichnet, die in einem Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukt oder Tierarzneimittel die eigentliche biologische, chemische oder physikalische Wirkung gegen Schadorganismen, Krankheitserreger oder Parasiten entfaltet. Der Wirkstoff ist damit der funktionale Bestandteil eines formulierten Produkts, während Träger-, Lösungs- und Hilfsstoffe lediglich der Applikation, Stabilisierung oder Resorptionsverbesserung dienen. Rechtlich wird der Begriff in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pflanzenschutzmittel sowie in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für Biozidprodukte definiert und ist von der Zulassung des jeweiligen Mittels zu unterscheiden.
In der Dünge- und Futtermittelpraxis bezeichnet Wirkstoff zudem den Gehalt an wirksamen Bestandteilen, etwa an Stickstoff, Phosphat oder Kalium, der in Düngemitteln deklariert wird. Die Zulassung, Einstufung und Kennzeichnung von Wirkstoffen erfolgt in Österreich und Deutschland auf Grundlage unionsrechtlicher Vorgaben durch die zuständigen Behörden; die konkrete Anwendung unterliegt zusätzlich nationalen Fachrechten wie dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 oder der Düngeverordnung.
