Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten bezeichnen im Agrarsektor die Gesamtheit öffentlicher und privater Finanztransfers, die land- und forstwirtschaftliche Betriebe für die Erbringung gesellschaftlich definierter Leistungen, für Investitionen oder für die Bewältigung struktureller Anpassungen erhalten. Rechtsgrundlage bilden in Deutschland die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union mit ihren zwei Säulen, das nationale GAK-Rahmenwerk sowie länderspezifische Programme; in Österreich die GAP-Strategie, das Österreichische Programm für ländliche Entwicklung (LE 23–27) und das Umweltprogramm ÖPUL. Fördermittel werden über Direktzahlungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Investitionsbeihilfen, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete sowie über Junglandwirte-, Diversifizierungs- und Tierschutzprämien ausgezahlt.
Die Vergabe erfolgt antragsgebunden, ist an Cross-Compliance-Verpflichtungen, Konditionalität und spezifische Förderbedingungen gebunden und unterliegt der Kontrolle durch Zahlstellen wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland bzw. die Agrarmarkt Austria (AMA) in Österreich. Fördermöglichkeiten sind zeitlich, budgetär und regional begrenzt; ihre Inanspruchnahme setzt die Einhaltung fachrechtlicher Vorgaben, etwa der Düngeverordnung oder des Pflanzenschutzrechts, voraus.

