ARGE Wildbret
Der Begriff ARGE Wildbret bezeichnet eine Arbeitsgemeinschaft, die als Zusammenschluss von Jagd-, Forst- und Landwirtschaftsbetrieben sowie von Wildverarbeitungsbetrieben die Vermarktung von Wildbret aus heimischer Jagd organisiert. Die Rechtsform ist in der Regel ein Verein oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zweck ist die gemeinsame Erfassung, Kühlung, Zerlegung und Vermarktung von Fleisch wildlebender Schalenwildarten wie Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild. Die Tätigkeit unterliegt in Österreich dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sowie der Wildbret-Hygieneverordnung, in Deutschland der VO (EG) Nr. 853/2004 und der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung. Wildbret gilt als Lebensmittel tierischen Ursprungs und muss die Kühlkette sowie die amtliche Fleischuntersuchung einhalten.
Die Arbeitsgemeinschaften treten häufig als Erzeugergemeinschaften auf, die ihren Mitgliedern einheitliche Qualitäts- und Hygienestandards vorgeben und die Abgabe an Großabnehmer, Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel bündeln. Die Preisbildung erfolgt auf Grundlage von Wildbretaufkommen, Saison und Nachfrage. Eine überregionale Dachorganisation besteht in Österreich im Rahmen der Landwirtschaftskammern, in Deutschland über die Landesjagdverbände. Die Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt und wird von verschiedenen regionalen Zusammenschlüssen verwendet.

