Antibiotika
Antibiotika sind niedermolekulare, natürlich vorkommende oder synthetisch hergestellte Stoffe, die das Wachstum von Bakterien hemmen (bakteriostatisch) oder diese abtöten (bakterizid). In der Landwirtschaft werden sie seit den 1950er-Jahren therapeutisch zur Behandlung bakterieller Infektionen bei Nutztieren eingesetzt; seit 2006 ist der Einsatz als Leistungsförderer in der EU verboten. Rechtlich fallen sie unter die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, die seit dem 28. Januar 2022 gilt und in Österreich durch das Tierarzneimittelgesetz sowie in Deutschland durch das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) umgesetzt wird. Der Einsatz erfolgt ausschließlich auf tierärztliche Verschreibung und unterliegt Dokumentations- und Abgabebeschränkungen.
In der Nutztierhaltung dienen Antibiotika der Behandlung und Metaphylaxe bakterieller Erkrankungen, etwa der Atemwege, des Euters oder der Klauen. Die Anwendung erfolgt unter Beachtung festgelegter Wartezeiten, um Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs auszuschließen. Zur Überwachung der Abgabemengen und der Resistenzlage bestehen in beiden Ländern nationale Monitoring-Systeme. Die sachgerechte Anwendung ist Gegenstand tierärztlicher Leitlinien und behördlicher Kontrollen.

