Teichwirtschaft
Die Teichwirtschaft ist ein Zweig der Aquakultur, der die kontrollierte Aufzucht und Haltung von aquatischen Organismen, überwiegend Speisefischen, in künstlich angelegten oder naturnah bewirtschafteten Stillgewässern bezeichnet. Im Gegensatz zur intensiven Kreislaufanlage basiert die klassische Teichwirtschaft auf der Nutzung der natürlichen Primärproduktion des Ökosystems Teich. Die Bewirtschaftung erfolgt in der Regel in mehrstufigen Produktionszyklen, die von der Laichgewinnung und Aufzucht der Brut über die Setzlings- und Strecklingsphase bis zur Abfischung marktfähiger Speisefische reichen. Zentrale Zielarten in Österreich und Deutschland sind der Karpfen (Cyprinus carpio) sowie verschiedene Salmoniden wie die Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss).
Die Produktion unterliegt einem umfangreichen ordnungsrechtlichen Rahmen, insbesondere dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beziehungsweise den Landeswassergesetzen sowie tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen. Die Düngung von Teichen ist durch die Düngeverordnung (DüV) reguliert, wobei die Einhaltung der Nährstoffgrenzwerte zur Vermeidung von Gewässereutrophierung verpflichtend ist. Im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU stellen Teichwirtschaften förderfähige landwirtschaftliche Flächen dar, sofern eine regelmäßige Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Produkte nachgewiesen wird. Die fachliche Praxis umfasst Maßnahmen des Teichmanagements wie Kalkung, Besatzplanung, Zufütterung und das gezielte Trockenlegen von Teichen (Sömmerung) zur Mineralisierung des Sediments und zur Seuchenhygiene.

