Forstarbeiten
Forstarbeiten bezeichnen die Gesamtheit der technischen, biologischen und organisatorischen Maßnahmen zur Bewirtschaftung, Pflege, Nutzung und Sicherung von Waldflächen. Im engeren landwirtschaftlichen Kontext umfassen sie alle Tätigkeiten, die der Holzproduktion sowie der Erhaltung der Waldfunktionen (Schutz-, Nutz-, Erholungs- und Wohlfahrtsfunktion) dienen. Dazu zählen insbesondere die Holzernte (Fällen, Entasten, Aufarbeiten, Rückung), die Kulturbegründung (Pflanzung, Saat), die Jungbestandspflege (Läuterung, Durchforstung), der Biotop- und Waldbodenschutz sowie der Wegebau und die Instandhaltung forstlicher Infrastruktur.
Rechtlich sind Forstarbeiten in Österreich primär durch das Forstgesetz 1975 (ForstG) und in Deutschland durch das Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie die jeweiligen Landeswaldgesetze geregelt. Arbeitsschutzrechtlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Sozialversicherung für Land- und Forstwirtschaft (SVLFG) bzw. der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Motorsägen, Seilkrananlagen und Harvestern. Die Durchführung unterliegt strengen Qualifikationsanforderungen (z. B. Motorsägenführerschein). Zudem sind forstliche Förderprogramme (ÖPUL in Österreich, GAK in Deutschland) an spezifische, biodiversitätsfördernde und bodenschonende Verfahrensweisen gebunden, die bei der Durchführung von Forstarbeiten zu berücksichtigen sind.

