Erwerbsobstbau
Der Erwerbsobstbau bezeichnet den planmäßigen, marktorientierten Anbau von Obstgehölzen (Kern-, Stein- und Beerenobst) mit dem Ziel der gewinnbringenden Vermarktung der Ernteprodukte. Im Gegensatz zum Haus- und Streuobstbau erfolgt die Bewirtschaftung in spezialisierten, meist intensiv geführten Anlagen mit hohem Kapitaleinsatz. Charakteristisch sind die Verwendung leistungsfähiger, virusgetesteter Pflanzmaterialien, eine geregelte Unterlagenwahl sowie die Einhaltung anerkannter Anbau- und Qualitätsnormen. Die Produktion unterliegt in Deutschland und Österreich umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Düngeverordnung (DüV) hinsichtlich Nährstoffbilanzen und Sperrfristen sowie der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV), die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reglementiert. Zusätzlich sind Betriebe im Erwerbsobstbau verpflichtet, die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der jeweiligen Landesprogramme, wie dem Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung (ÖPUL), einzuhalten, um Förderungen zu erhalten. Die Wirtschaftlichkeit hängt wesentlich von Faktoren wie Standortwahl, Sortenwahl, Pflanzenschutzstrategien, Bewässerungstechnik und der Arbeitswirtschaft ab. Die Vermarktung erfolgt über Erzeugerorganisationen, den Lebensmitteleinzelhandel oder die Direktvermarktung, wobei Qualitäts- und Rückverfolgbarkeitsstandards (z.B. GlobalG.A.P.) zunehmend an Bedeutung gewinnen.
