Header monbile

Pauschalierung Landwirtschaft

Pauschalierung in der Landwirtschaft: Grenzen und Regeln in Österreich 2026

Die Pauschalierung in der Landwirtschaft erspart vielen Betrieben die aufwendige Gewinnermittlung: Statt jeden Beleg zu erfassen, wird der Gewinn pauschal vom Einheitswert oder von den Einnahmen abgeleitet. Entscheidend sind die aktuellen Grenzen der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung (LuF-PauschVO) – sie wurden zuletzt ab der Veranlagung 2023 deutlich angehoben.

Vollpauschalierung: bis 75.000 Euro Einheitswert

Betriebe mit einem Einheitswert bis 75.000 Euro können vollpauschalieren: Der Gewinn wird als Grundbetrag von 42 Prozent des Einheitswerts angesetzt – unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen. Hinzu kommen gegebenenfalls gewinnerhöhende Positionen (etwa Pachtzinse) und Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträge oder bezahlte Pachten.

Teilpauschalierung: bis 165.000 Euro Einheitswert

Liegt der Einheitswert über 75.000 und bis 165.000 Euro, ist die Teilpauschalierung möglich: Die Einnahmen werden aufgezeichnet, als Betriebsausgaben werden pauschal 70 Prozent der Einnahmen abgezogen (80 Prozent bei Veredelungstätigkeiten wie Schweine- oder Geflügelhaltung). Auf Antrag können auch kleinere Betriebe in die Teilpauschalierung optieren, wenn das für sie günstiger ist.

Umsatzgrenze und was bei Überschreiten passiert

Für beide Formen gilt eine Umsatzgrenze von 600.000 Euro pro Jahr (bis zur Veranlagung 2022 waren es 400.000 Euro – diese alte Zahl kursiert noch vielfach). Wer die Pauschalierungsgrenzen überschreitet, fällt zunächst in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; eine Buchführungspflicht mit Bilanzierung entsteht erst, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 700.000 Euro übersteigt (§ 125 BAO). Bei der Umsatzsteuer gilt daneben die eigene Regelung für pauschalierte Land- und Forstwirte; für Direktvermarkter lohnt der Blick in den Beitrag Ab-Hof-Verkauf ohne Gewerbeschein. Ob Voll-, Teilpauschalierung oder freiwillige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung am günstigsten ist, hängt vom Einzelbetrieb ab – diese Entscheidung gehört mit der Steuerberatung oder der Landwirtschaftskammer durchgerechnet.

Gebrauchte Landtechnik auf Bauernnetzwerk.at

Investieren mit Augenmaß: In den Kleinanzeigen finden Sie gebrauchte Traktoren und Maschinen von Händlern und Landwirten aus Ihrer Region.

Jetzt Kleinanzeigen ansehen

Häufige Fragen (FAQ)

  • Welche Grenzen gelten für die Pauschalierung? Vollpauschalierung bis 75.000 Euro Einheitswert, Teilpauschalierung bis 165.000 Euro Einheitswert – jeweils mit einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro pro Jahr (Stand seit Veranlagung 2023).
  • Wie wird der Gewinn bei der Vollpauschalierung berechnet? Als Grundbetrag von 42 Prozent des Einheitswerts, ergänzt um bestimmte Zu- und Abschläge.
  • Was passiert, wenn ich die Grenzen überschreite? Zunächst entfällt nur die Pauschalierung – der Gewinn ist per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Buchführungspflicht besteht erst ab 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
  • Kann ich freiwillig auf die Pauschalierung verzichten? Ja, per Antrag – etwa wenn hohe Investitionen die tatsächliche Gewinnermittlung günstiger machen. Die Entscheidung bindet für mehrere Jahre und sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

Beitragsbild: Symbolfoto (Pixabay- bzw. Unsplash-Lizenz, freie kommerzielle Nutzung). Alle Rechtsangaben sorgfältig recherchiert (Stand: August 2026), aber ohne Gewähr – verbindliche Auskunft geben Zollamt Österreich, AMA und Landwirtschaftskammer.

Anzeige
Anzeige
Anzeige