Header monbile

Nützlingseinsatz

Der Nützlingseinsatz bezeichnet in der Landwirtschaft die gezielte Freisetzung oder Förderung von antagonistischen Organismen zur biologischen Schädlingsregulierung. Im Gegensatz zum chemischen Pflanzenschutz werden hierbei natürliche Gegenspieler wie parasitoide Wespen, Raubmilben, Marienkäferlarven oder entomopathogene Nematoden appliziert. Die Ausbringung erfolgt entweder prophylaktisch oder kurativ, wobei die Populationsdynamik des Schaderregers und die phänologische Entwicklung der Kulturpflanze die Applikationszeitpunkte determinieren. In Österreich und Deutschland ist der Nützlingseinsatz im integrierten Pflanzenschutz gemäß der Richtlinie 2009/128/EG verankert und wird im Rahmen von Agrarumweltprogrammen wie ÖPUL (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) oder den Länderprogrammen in Deutschland förderfähig berücksichtigt. Die Wirksamkeit hängt maßgeblich von abiotischen Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und UV-Strahlung sowie von der Kompatibilität mit begleitenden Pflanzenschutzmaßnahmen ab. Eine rechtssichere Anwendung setzt die Einhaltung der Zulassungsbedingungen für biologische Pflanzenschutzmittel und die Dokumentationspflichten der guten fachlichen Praxis voraus. Die ökonomische Bewertung erfolgt über Schadschwellenmodelle, wobei der Nützlingseinsatz als gleichwertige Alternative zur chemischen Bekämpfung in Befallsrisikoanalysen zu berücksichtigen ist.

Anzeige
Anzeige