Existenzbedrohung
Existenzbedrohung bezeichnet in der Agrarökonomie und im Agrarrecht den Zustand eines landwirtschaftlichen Betriebes, in dem dessen wirtschaftliche Lebensfähigkeit durch außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Ereignisse oder durch eine dauerhafte, existenzgefährdende Ertrags- und Liquiditätskrise derart beeinträchtigt ist, dass die Fortführung des Betriebes ohne staatliche oder versicherungswirtschaftliche Hilfsmaßnahmen nicht mehr gewährleistet ist. Rechtlich relevant ist der Begriff insbesondere im Kontext des § 32 Abs. 2 des österreichischen Katastrophenfondsgesetzes sowie der deutschen Direktzahlungen-Durchführungsverordnung im Rahmen der Gewährung von Billigkeitsleistungen nach § 53 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung. Als existenzbedrohend gelten dabei Schäden, die eine Existenzgefährdung im Sinne einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Betriebes auslösen, wobei die Bewertung anhand objektiver Kriterien wie dem betrieblichen Eigenkapital, der Verschuldungsquote und der langfristigen Ertragsfähigkeit erfolgt.
Die Feststellung einer Existenzbedrohung setzt eine einzelbetriebliche Prüfung voraus, die neben dem unmittelbaren Schadensereignis (z. B. Dürre, Frost, Überschwemmung, Seuchenzug) auch die betriebliche Risikovorsorge, Versicherungsdeckung und die Möglichkeit der Einkommensdiversifizierung berücksichtigt. In der landwirtschaftlichen Praxis wird der Begriff zudem im Zusammenhang mit der Beurteilung von Strukturwandelprozessen verwendet, wobei eine Existenzbedrohung nicht bereits bei vorübergehenden Einkommenseinbußen, sondern erst bei einer nachhaltigen Gefährdung der Betriebssubstanz vorliegt. Die Abgrenzung zur bloßen Ertragsminderung ist rechtlich und fachlich bedeutsam, da nur bei Vorliegen einer Existenzbedrohung außerordentliche öffentliche Beihilfen oder Umschuldungsmaßnahmen nach den jeweils geltenden agrarstrukturellen Förderrichtlinien des Jahres 2026 in Betracht kommen.

