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geförderte Kredite

Geförderte Kredite sind Darlehen, die landwirtschaftlichen Unternehmen zu Konditionen gewährt werden, die unter den marktüblichen Bedingungen liegen. Die Zinsverbilligung oder die Übernahme von Haftungen erfolgt durch öffentliche Mittel, die von Gebietskörperschaften oder Förderbanken bereitgestellt werden. In Deutschland und Österreich basieren diese Förderprogramme auf spezifischen Rechtsgrundlagen, wie dem Gesetz zur Förderung der landwirtschaftlichen Kreditwirtschaft oder den jeweiligen Landesförderrichtlinien. Die Konditionen, insbesondere Zinssatz, Laufzeit und tilgungsfreie Jahre, sind an objektive Kriterien gebunden, etwa an Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, zur Diversifizierung oder zur Umsetzung von Umwelt- und Tierschutzauflagen.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel über die Hausbank, die das Kreditrisiko prüft und den Antrag bei der zuständigen Förderbank einreicht. Die Bewilligung setzt die Einhaltung förderrechtlicher Vorgaben voraus, deren Verstoß zu Rückforderungen führen kann. Die Mittelverwendung ist zweckgebunden und unterliegt der Kontrolle durch die Bewilligungsbehörden. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach dem förderfähigen Investitionsvolumen und den geltenden Beihilfehöchstgrenzen, die sich nach dem EU-Beihilferecht richten. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nur im Rahmen der festgelegten Kumulierungsregeln zulässig.

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