Betriebsnachfolge
Die Betriebsnachfolge bezeichnet den rechtlichen und wirtschaftlichen Prozess der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens von der derzeitigen Bewirtschaftungsgeneration auf eine nachfolgende natürliche oder juristische Person. Sie umfasst neben der Eigentumsübertragung an Grund und Boden, Gebäuden und Inventar auch die Übernahme von Pachtverhältnissen, Förderrechten, Produktionsquoten sowie die Fortführung laufender Verträge und Verbindlichkeiten. In Österreich und Deutschland erfolgt die Übergabe im Regelfall vorzeitig im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, häufig unter Vorbehalt eines Altenteils oder Ausgedinges für die Übergeber. Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Höferechten beziehungsweise dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen, sofern eine Übertragung auf eine GbR oder GmbH erfolgt.
Die Betriebsnachfolge ist ein zentraler Faktor für die langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Wettbewerbsfähigkeit des Einzelbetriebs. Fehlende Nachfolger führen häufig zu Betriebsaufgaben, Verpachtung oder Flächenverkauf. Fördermittel und Beratungsangebote der Länder unterstützen den Übergabeprozess, wobei steuerliche Freibeträge nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sowie die Betriebsprämienübertragung nach der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU eine wesentliche Rolle spielen. Eine frühzeitige, schriftlich fixierte Planung der Hofübergabe, inklusive der Bewertung des Betriebsvermögens und der Regelung von Altenteilsansprüchen, ist Voraussetzung für eine rechtssichere und konfliktarme Übertragung.

