Header monbile

Reproduktionsart

Die Reproduktionsart bezeichnet in der Land- und Tierwirtschaft die Gesamtheit der biologischen und technischen Verfahren, durch die der Fortbestand eines Nutztierbestands oder Pflanzenbestands gesichert wird. In der Tierhaltung wird zwischen der natürlichen Paarung (Deckung) und der künstlichen Besamung unterschieden, wobei letztere in der Rinder- und Schweinehaltung dominiert. Ergänzend kommen Verfahren des Embryotransfers und der In-vitro-Fertilisation zum Einsatz, die insbesondere in der Zuchtarbeit zur Beschleunigung des genetischen Fortschritts verwendet werden. Bei Pflanzen umfasst der Begriff die generative Vermehrung über Samen sowie die vegetative Vermehrung durch Stecklinge, Veredelung oder Gewebekultur.

Die Wahl der Reproduktionsart ist an rechtliche und seuchenhygienische Vorgaben gebunden. In Deutschland und Österreich regeln das Tierzuchtgesetz sowie die jeweiligen Landesausführungsgesetze die Zulässigkeit und Dokumentationspflichten. Zuchtverbände legen in Zuchtprogrammen fest, welche Reproduktionsarten zur Erhaltung der Rassetypik und genetischen Vielfalt zugelassen sind. Zudem sind beim Umgang mit genetischem Material die Vorgaben der Viehverkehrsverordnung und der Tierseuchenkassen-Impfprogramme zu beachten. Die Dokumentation der Reproduktionsart ist für die Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette und für die Leistungsprüfung verpflichtend.

Anzeige
Anzeige