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Kulturart

Die Kulturart (auch Nutzungsart) bezeichnet in der Landwirtschaft die systematische Einordnung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche nach ihrer Nutzungs- und Bewirtschaftungsform. Sie dient als zentrales Klassifikationsmerkmal in der Agrarstatistik, im Förderwesen sowie in der Verwaltungs- und Rechtspraxis, insbesondere im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Unterschieden werden insbesondere Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen sowie mehrjährige Sonderkulturen.

Die Zuordnung einer Fläche zu einer Kulturart erfolgt anhand objektiver Kriterien wie der Zusammensetzung des Pflanzenbestands, der Bodenbearbeitung und der vorgesehenen Erntenutzung. Von der Fruchtart, die die konkrete Pflanzenart beschreibt, ist die Kulturart insofern abzugrenzen, als eine Kulturart mehrere Fruchtarten umfassen kann. In Deutschland und Österreich ist die korrekte Erfassung der Kulturart Grundlage für die Einhaltung der Konditionalität, der Düngeverordnung und für die Gewährung von Förderungen wie der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten. Die Kulturart bildet damit eine rechtsverbindliche Grundlage der landwirtschaftlichen Flächenverwaltung und Agrarförderung.

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