Herdenschutzhunde
Als Herdenschutzhunde werden speziell selektierte und ausgebildete Hunderassen bezeichnet, die dem Schutz von Nutztierherden, vorrangig Schafen, Ziegen, Rindern oder Gehegewild, vor Prädatoren wie dem Wolf, dem Luchs oder streunenden Hunden dienen. Ihre primäre Funktion ist die dauerhafte Anwesenheit in der Herde, um durch ihr Territorialverhalten, ihre Wachsamkeit und ihr spezifisches Droh- und Abwehrverhalten Angriffe zu verhindern. Die Hunde leben ständig bei der Herde und etablieren eine soziale Bindung zu den Tieren, wodurch sie diese als Teil ihres Rudels betrachten. Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist eine nicht-tödliche Präventionsmaßnahme im Rahmen des Herdenschutzes. Rechtlich ist der Einsatz in Österreich und Deutschland durch die jeweiligen Landesjagd- und Naturschutzgesetze sowie durch Förderprogramme der Agrarverwaltung geregelt. Die Haltung setzt eine artgerechte Unterbringung, eine fachgerechte Sozialisierung sowie eine regelmäßige tierärztliche Versorgung voraus. Die Hunde unterliegen keiner Leinenpflicht, wenn sie im aktiven Herdenschutzdienst eingesetzt werden, was jedoch eine entsprechende Kennzeichnung und eine nachgewiesene Wesensfestigkeit erfordert. Die Wirksamkeit der Hunde ist wissenschaftlich belegt, wobei die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Integration in touristisch genutzte Landschaften eine fortlaufende Herausforderung darstellt.


