Wertschöpfung

Die Wertschöpfung in der Landwirtschaft bezeichnet den im Produktionsprozess durch den Einsatz von Betriebsmitteln, Arbeit und Kapital zusätzlich geschaffenen wirtschaftlichen Wert. Sie errechnet sich als Differenz zwischen dem Output (Markterlöse aus verkauften Produkten, Direktzahlungen, sonstige betriebliche Erträge) und dem Input (Vorleistungen wie Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Futter, Energie, Abschreibungen sowie Fremdleistungen). Die Wertschöpfung stellt somit den vom landwirtschaftlichen Betrieb selbst erwirtschafteten Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt dar und umfasst die Faktorentgelte für Arbeit, Boden und Kapital. Im Kontext der betriebswirtschaftlichen Analyse wird zwischen der Bruttowertschöpfung (vor Abzug der Abschreibungen) und der Nettowertschöpfung (nach Abzug der Abschreibungen) unterschieden. Die Steigerung der einzelbetrieblichen Wertschöpfung ist ein zentrales Ziel der Betriebsführung und kann durch Maßnahmen wie die Diversifizierung der Produktion, die Direktvermarktung oder die Teilnahme an Agrarumweltprogrammen (z. B. ÖPUL 2023-2027) erreicht werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Wertschöpfung ergeben sich aus dem landwirtschaftlichen Rechnungswesen und den steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie der Verordnung über die Buchführung in der Landwirtschaft.