Almauftrieb
Der Almauftrieb bezeichnet die saisonale Verbringung von Nutztieren, vornehmlich Rindern, Schafen und Ziegen, von den Talbetrieben auf die höher gelegenen Alm- oder Bergweiden. Dieser Vorgang findet im alpinen Raum, insbesondere in Österreich und Deutschland, typischerweise zwischen Ende Mai und Mitte Juli statt, abhängig von der Schneeschmelze und der Vegetationsentwicklung. Der Almauftrieb dient der Nutzung von Grünlandflächen in Höhenlagen zwischen etwa 1.000 und 2.500 Metern, die aufgrund ihrer Topografie und klimatischen Bedingungen für eine ackerbauliche Nutzung ungeeignet sind. Aus agrarökologischer Sicht ermöglicht die extensive Beweidung eine Offenhaltung der Kulturlandschaft, fördert die Biodiversität und verhindert die Verbuschung. Rechtlich ist der Almauftrieb in Österreich durch das Almgesetz und in Deutschland durch landesrechtliche Vorschriften sowie die jeweiligen Förderprogramme der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union reguliert. Die Einhaltung von Tiergesundheitsvorschriften, wie die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung der Tiere im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT), ist Voraussetzung für die Genehmigung des Auftriebs. Die Dauer des Almsommers beträgt in der Regel 60 bis 100 Tage, bis zum Almabtrieb im September oder Oktober.
