Agri-Photovoltaik

Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet die kombinierte landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche zur Nahrungs- oder Futtermittelproduktion sowie zur Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen. Rechtlich definiert wird diese Nutzungsform in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sowie durch die DIN SPEC 91434, die technische Mindestanforderungen festlegt. In Österreich erfolgt die Einordnung im Rahmen des Ökostromgesetzes und der entsprechenden Verordnungen der Bundesländer. Die Anlagen sind so konstruiert, dass eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung, etwa durch angepasste Traktoren oder Beweidung, weiterhin möglich ist. Die Stromproduktion erfolgt in der Regel durch aufgeständerte Module, die eine Teilverschattung der Kulturpflanzen bewirken. Dies kann bei bestimmten Kulturen, wie etwa Obst oder Gemüse, zu einer Reduktion der Verdunstung und einer Minderung von Hitzestress führen. Die Förderung von Agri-PV-Anlagen ist an den Nachweis eines landwirtschaftlichen Ertrags von mindestens 66 Prozent des Referenzertrags gebunden, um eine reine Stromproduktion auf Ackerflächen auszuschließen. Die Anlagen unterliegen den baurechtlichen Vorschriften der Länder und erfordern eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, sofern die installierte Leistung bestimmte Schwellenwerte überschreitet.