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Apfelwein

Apfelwein ist ein aus Äpfeln (Malus domestica) hergestelltes, vergorenes Getränk, das in der landwirtschaftlichen Erzeugung als Obstwein kategorisiert wird. Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung des Mostes aus zerkleinerten und gepressten Äpfeln, wobei der natürliche Fruchtzucker durch Hefen (vorwiegend Saccharomyces cerevisiae) zu Ethanol und Kohlenstoffdioxid umgesetzt wird. Der Mindestalkoholgehalt liegt in der Regel bei 5,0 % vol, kann jedoch je nach Mostgewicht und Vergärungsgrad variieren. In Deutschland unterliegt die gewerbliche Herstellung und Vermarktung von Apfelwein den Bestimmungen der Weinverordnung (WeinV) sowie des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), wobei für die Bezeichnung als „Apfelwein“ ein reiner Fruchtsaftgehalt ohne Zuckerzusatz vorgeschrieben ist. In Österreich ist die Erzeugung durch das Weingesetz 2009 und die Verordnung über Obstweine geregelt, wobei ein Mindestmostgewicht von 50 Grad Oechsle für die Kelterung erforderlich ist. Die landwirtschaftliche Produktion umfasst den Anbau spezifischer Mostapfelsorten (z. B. Bohnapfel, Boskoop), die sich durch hohen Säure- und Tanningehalt auszeichnen, sowie die Verarbeitung in Keltereien. Apfelwein dient als Direktvermarktungsprodukt und trägt zur Verwertung von Tafelobstüberschüssen bei.

Die sensorischen Eigenschaften von Apfelwein werden maßgeblich durch die Apfelsortenmischung, den Gärungsverlauf und die Lagerung bestimmt. Die chemische Zusammensetzung umfasst neben Ethanol (5–8 % vol) und Wasser auch organische Säuren (Äpfelsäure, Milchsäure), Glycerin, Aromastoffe (Ester, höhere Alkohole) sowie Restextrakt. Die Haltbarkeit wird durch einen pH-Wert von 3,0 bis 3,8 und einen Gesamtschwefeldioxidgehalt von maximal 200 mg/l (nach EU-Verordnung 2021/2117) gewährleistet. In der landwirtschaftlichen Praxis erfolgt die Abfüllung häufig als naturtrüber oder filtrierter Apfelwein, wobei die Kategorisierung als „Schankerzeugnis“ in der Gastronomie relevant ist. Die steuerliche Behandlung unterliegt dem Alkoholsteuergesetz, wobei für Kleinproduzenten (bis 10.000 Liter Jahreserzeugung) in Deutschland eine Befreiung von der Branntweinsteuer möglich ist. Die Produktion von Apfelwein stellt eine Form der Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dar, die zur Diversifizierung bäuerlicher Betriebe beiträgt.