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Birnenwein

Der Begriff Birnenwein bezeichnet ein alkoholisches Getränk, das durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung des Saftes von Birnen (Pyrus communis) hergestellt wird. Im Unterschied zum Birnenmost, der oft einen niedrigeren Alkoholgehalt aufweist und als Direkttrunk oder Grundlage für Essig dient, durchläuft Birnenwein einen kontrollierten Gärprozess, der in der Regel einen Alkoholgehalt von 5 bis 12 Volumenprozent ergibt. Die Herstellung erfolgt durch mechanisches Zerkleinern und anschließendes Pressen der Früchte, wobei der gewonnene Saft nach einer Klärung mit spezifischen Hefestämmen (z. B. Saccharomyces cerevisiae) vergoren wird. Rechtlich ist Birnenwein in der Europäischen Union als weinähnliches Getränk oder Fruchtwein klassifiziert und unterliegt den Vorschriften der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse. In Deutschland und Österreich darf die Bezeichnung „Wein“ für Erzeugnisse aus anderen Früchten als Trauben nur mit einem klarstellenden Zusatz wie „Birnen-“ verwendet werden, um Verwechslungen mit Traubenwein auszuschließen. Die sensorischen Eigenschaften werden maßgeblich durch die Birnensorte, den Reifegrad und den Gärungsverlauf bestimmt, wobei Restzuckergehalte variieren können.