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Investitionsförderung

Die Investitionsförderung in der Landwirtschaft ist ein finanzpolitisches Instrument der Agrarstrukturpolitik, das auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechtsrahmens sowie der Verordnung (EU) 2021/2115 für den Zeitraum 2023–2027 basiert. Sie dient der teilweisen oder vollständigen Übernahme von förderfähigen Kosten für materielle und immaterielle Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie die Anpassung an ökologische und tierwohlspezifische Anforderungen. Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss, seltener als zinsverbilligtes Darlehen, und wird auf Basis eines Antragsverfahrens mit definierten Fördersätzen und Höchstgrenzen gewährt.

Förderfähig sind unter anderem Investitionen in bauliche Anlagen, Maschinen und Geräte, Digitalisierung sowie Maßnahmen zur Diversifizierung. Die Mittelvergabe setzt die Einhaltung der Konditionalität (Grundanforderungen an die Betriebsführung und den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand) voraus. Die Abwicklung erfolgt in Deutschland über die Bundesländer (z. B. über die Ämter für Landwirtschaft) und in Österreich über die Landwirtschaftskammern in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria. Die Förderung unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung nach dem AEUV und darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Eine Doppelförderung aus verschiedenen EU-Fonds ist ausgeschlossen.