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Gänsegeier

Der Gänsegeier (wissenschaftlich: Gyps fulvus) ist ein großer Greifvogel aus der Familie der Habichtartigen (Accipitridae). In der Landwirtschaft des Jahres 2026 in Österreich und Deutschland ist er primär als Aasfresser von Bedeutung, der sich von toten Nutztieren wie Schafen, Ziegen oder Rindern ernährt. Sein Vorkommen konzentriert sich auf alpine und voralpine Regionen, insbesondere in den österreichischen Bundesländern Tirol, Kärnten und der Steiermark, sowie in den deutschen Alpenrandgebieten Bayerns. Der Gänsegeier ist nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) streng geschützt und fällt unter die nationale Gesetzgebung der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

Aus agrarrechtlicher Perspektive ist die Verfügbarkeit von Fallwild als Nahrungsquelle für den Gänsegeier durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) reguliert. Landwirte sind verpflichtet, verendete Tiere ordnungsgemäß zu entsorgen, wobei Ausnahmegenehmigungen für das Belassen von Kadavern in bestimmten Schutzgebieten möglich sind, um die Population des Gänsegeiers zu stützen. In der landwirtschaftlichen Praxis verursacht der Gänsegeier keine nennenswerten Schäden an Nutztieren, da er ausschließlich tote Tiere konsumiert. Sein Erhaltungszustand wird in den Alpenländern als günstig bis unzureichend bewertet, wobei Maßnahmen zur Reduzierung von Vergiftungen durch Bleimunition und zur Sicherung von Nahrungsgrundlagen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen (ÖPUL) gefördert werden.