Geflügelhaltung
Die Geflügelhaltung bezeichnet die landwirtschaftliche Nutztierhaltung von Haushühnern, Puten, Enten, Gänsen oder sonstigem Wirtschaftsgeflügel zur Erzeugung von Fleisch, Eiern oder Daunen. Sie unterliegt in Österreich und Deutschland strengen tierschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie den Vorschriften des Tiergesundheitsrechts. Die Haltungsformen werden in Boden-, Volieren-, Freiland- und ökologische Haltung differenziert, wobei die Besatzdichte, die Einstreuqualität und der Zugang zu Auslaufflächen gesetzlich geregelt sind. Im Jahr 2026 sind zudem die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung sowie die nationale Kennzeichnungspflicht für Haltungsformen (z. B. in der Eierkennzeichnung) maßgeblich. Die Geflügelhaltung erfordert ein spezifisches Herdenmanagement zur Prophylaxe von Infektionskrankheiten wie der Aviären Influenza, wobei Biosicherheitsmaßnahmen und Impfprogramme integraler Bestandteil sind. Die Düngeverordnung regelt die Ausbringung von Geflügelmist als Wirtschaftsdünger unter Berücksichtigung der Stickstoff- und Phosphorgehalte. Die betriebliche Dokumentation umfasst Bestandsregister, Futtermitteleinsatz und Tierarzneimittelanwendungen.

