Regionalität
Regionalität bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext die räumliche Nähe zwischen Erzeugung, Verarbeitung und Konsum landwirtschaftlicher Produkte. Eine einheitliche, rechtlich verbindliche Definition existiert weder auf nationaler noch auf EU-Ebene. In der Praxis wird Regionalität häufig über die Herkunft aus einem bestimmten geografischen Gebiet, wie einem Bundesland, einer Region oder einem Umkreis von 50 bis 100 Kilometern, definiert. Die Kennzeichnung erfolgt oft über private Siegel oder Herkunftsangaben, die jedoch nicht standardisiert sind. Aus agrarwissenschaftlicher Sicht umfasst Regionalität Aspekte der Wertschöpfungskette, der Transportdistanz und der betrieblichen Strukturen. Sie kann mit geringeren Transportemissionen einhergehen, ist jedoch nicht zwangsläufig mit bestimmten Produktionsstandards wie ökologischem Landbau oder Tierhaltungsformen verknüpft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Herkunftsangaben sind in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sowie im deutschen und österreichischen Lebensmittelrecht geregelt. Eine irreführende Verwendung des Begriffs kann wettbewerbsrechtlich relevant sein.
Die Abgrenzung zu Begriffen wie „lokal“ oder „aus der Region“ ist fließend und unterliegt keiner gesetzlichen Definition. In der landwirtschaftlichen Praxis wird Regionalität häufig über Direktvermarktung, regionale Verarbeitungsbetriebe oder Erzeugergemeinschaften realisiert. Die Nachfrage nach regionalen Produkten ist in den letzten Jahren gestiegen, was zu einer zunehmenden Differenzierung der Angebote geführt hat. Aus Sicht der Agrarökonomie kann Regionalität einen Beitrag zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe leisten, ohne dass damit automatisch höhere Umwelt- oder Tierschutzstandards verbunden sind. Die wissenschaftliche Bewertung von Regionalität erfolgt anhand von Kriterien wie Transportentfernung, Wertschöpfungstiefe und betrieblicher Vernetzung.

