Betriebsmittel
Als Betriebsmittel werden in der Landwirtschaft alle materiellen Güter und Dienstleistungen bezeichnet, die im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Produktion eingesetzt werden, um den Produktionsprozess zu ermöglichen oder zu optimieren. Sie sind essenzielle Inputfaktoren, die nicht selbst das Endprodukt darstellen, sondern dessen Erzeugung dienen. Zu den primären Betriebsmitteln zählen Saat- und Pflanzgut, Düngemittel (mineralisch und organisch), Pflanzenschutzmittel, Futtermittel, Energie (Strom, Diesel, Treibstoffe) sowie Wasser. Darüber hinaus fallen auch Tiere (zur Bestandsergänzung), Einstreu, Desinfektionsmittel und Tierarzneimittel unter diesen Begriff. Die Beschaffung und der Einsatz von Betriebsmitteln unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Düngeverordnung (DüV) und dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in Deutschland sowie dem österreichischen Düngemittelgesetz und dem Pflanzenschutzmittelgesetz. Die korrekte Dokumentation des Betriebsmitteleinsatzes ist für die Erfüllung von Cross-Compliance-Auflagen und für die Teilnahme an Agrarumweltprogrammen (z. B. ÖPUL) unabdingbar. Die Effizienz des Betriebsmitteleinsatzes ist ein zentraler Faktor für die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe.

