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Datenhoheit

Die Datenhoheit bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext des Jahres 2026 die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt einer natürlichen oder juristischen Person über die von ihr erzeugten, erfassten oder verarbeiteten betrieblichen Daten. Dies umfasst insbesondere Maschinen-, Ertrags-, Boden- und Betriebsmitteldaten, die durch Sensorik, Drohnen oder Cloud-Anwendungen generiert werden. Die Datenhoheit ist nicht gesetzlich definiert, sondern leitet sich aus dem Datenschutzrecht (DSGVO) sowie dem Eigentums- und Vertragsrecht ab. Sie beinhaltet das Recht zu bestimmen, wer auf welche Daten zugreifen, sie nutzen, speichern oder weitergeben darf. In der landwirtschaftlichen Praxis ist die Datenhoheit zentral für die Nutzung von Precision-Farming-Technologien und digitalen Plattformen, da sie die Grundlage für die vertragliche Gestaltung zwischen Landwirten, Lohnunternehmern und Softwareanbietern bildet. Die fehlende gesetzliche Kodifikation führt zu einer Abhängigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weshalb die vertragliche Sicherung der Datenhoheit als wesentlicher Bestandteil der digitalen Betriebsführung gilt.