Autarkie
Der Begriff Autarkie bezeichnet in der Agrarwissenschaft den Zustand eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Agrarsystems, in dem die Produktion von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Betriebsmitteln (wie Dünger oder Saatgut) ohne externe Zukäufe erfolgt. Dies umfasst die vollständige Deckung des Eigenbedarfs an pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen sowie die Nutzung betriebseigener Ressourcen zur Energiegewinnung und Nährstoffkreislaufführung. Im Kontext der österreichischen und deutschen Landwirtschaft des Jahres 2026 ist eine vollständige Autarkie aufgrund spezialisierter Produktionsverfahren, gesetzlicher Vorgaben (z. B. Düngeverordnung, ÖPUL-Maßnahmen) und marktwirtschaftlicher Verflechtungen praktisch nicht realisierbar. Stattdessen wird der Begriff häufig im Sinne einer relativen Autarkie verwendet, die eine hohe Selbstversorgungsrate bei bestimmten Produkten (z. B. Grundfutter in der Rinderhaltung) beschreibt. Die rechtliche Definition findet sich in agrarpolitischen Förderprogrammen, die betriebliche Unabhängigkeit von externen Inputs als Kriterium für Nachhaltigkeitsprämien heranziehen, jedoch keine absolute Selbstversorgung fordern.

