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Eigenversorgung

Die Eigenversorgung in der Landwirtschaft bezeichnet die vollständige oder teilweise Deckung des betrieblichen Bedarfs an Betriebsmitteln, Futtermitteln oder Nahrungsmitteln aus eigener Erzeugung, ohne Zukauf von externen Produktionsfaktoren. Sie ist ein betriebswirtschaftliches Konzept, das die Unabhängigkeit von externen Märkten und Preisrisiken erhöht, jedoch auch eine geringere Spezialisierung und potenziell niedrigere Flächenproduktivität bedeuten kann. In der Tierhaltung umfasst die Eigenversorgung insbesondere die Futtergrundlage, wobei ein hoher Anteil an selbst erzeugtem Grundfutter wie Gras, Silage oder Heu angestrebt wird. Rechtlich relevant ist der Begriff im Kontext der Düngeverordnung (DüV) und des ÖPUL-Programms, da die betriebseigene Nährstoffbilanz und die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern aus der Eigenversorgung strengen Dokumentationspflichten unterliegen. Die Eigenversorgung mit Saatgut ist durch das Saatgutverkehrsgesetz geregelt, das die Nutzung von selbst vermehrtem, nicht zertifiziertem Saatgut für den Eigenbedarf unter bestimmten Auflagen erlaubt. In der Direktvermarktung kann die Eigenversorgung als Teil der betrieblichen Diversifizierung betrachtet werden, wobei die steuerliche Behandlung von Eigenverbrauch und Privatentnahmen nach § 13 EStG zu beachten ist.