Weiterhin Unterstützung für Anbau unter Glas

 
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat heute Unterstützungsmaßnahmen für den geschützten Anbau im Obst-, Gemüse- und Gartenbau zugesichert. „Damit bleibt die ganzjährige Versorgung mit frischem, regionalen Obst und Gemüse aufrecht und die Betriebe haben Planungssicherheit“, betont Bauernbund-Präsident Georg Strasser. „Jeder hat ein Recht auf regionales Obst und Gemüse, doch unsere Bauernfamilien dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die explodierenden Energiepreise machen aktuell schwer zu schaffen und wirken sich gerade bei der Bewirtschaftung von Glashäusern, die von Strom und Gas abhängig sind, massiv aus. Umsatzeinbußen betreffen die gesamte Branche. Umso wichtiger ist es, dieser Entwicklung zielgerichtet entgegenzuwirken und schnelle und effektive Maßnahmen dort zu setzen, wo sie gebraucht werden“, sagt Strasser.
Die 9 Millionen Euro, die dafür vorgesehen sind, stammen aus dem Topf der „außergewöhnlichen Anpassungshilfe“ der EU. Antragsberechtigt sind etwa Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen, Pilzproduktion und Microgreens, die in Glashäusern angebaut werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch auf Grundlage der bestehenden Agrarmarketingbeitragspflicht bis zum 30. September 2022. Betriebe, die keinen Agrarmarketingbeitrag entrichten, können bis 15. Juli einen Antrag bei der AMA stellen. „Uns ist es wichtig, dass schnell und unbürokratisch geholfen wird. Nur so bleibt die Versorgungssicherheit aufrecht und stabile Produktionsbedingungen für unsere Gemüse- und Gartenbaubetriebe gewährleistet“, so Strasser.

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Agrarpolitik, Gemüse, Obst, Schnittblumen